Nach der Entlassung
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Die Entlassung wird von Ihrer behandelnden Ärzt٭in veranlasst. Nach einer Abschlussuntersuchung und einem abschließenden Arztgespräch werden Sie in die Nachsorge Ihrer weiterbehandelnden Ärzt٭in entlassen.
Um den Übergang aus der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung sicherzustellen, bietet die Universitätsmedizin Göttingen und somit auch die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe ein geregeltes Entlassmanagement gemäß § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) an.
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig. Um die Kommunikation mit weiterbehandelnden Einrichtungen und Ärzt٭innen zu gewährleisten, kann es erforderlich sein, dass Daten an relevante Beteiligte weitergegeben werden müssen. Daher ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine schriftliche Einwilligung vorgeschrieben. Sie geben diese bei der Aufnahme im Ebenenbüro ab. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.
Entlassmanagement
In manchen Fällen müssen bereits während des Aufenthaltes Maßnahmen ergriffen werden, um etwa einen Platz in einer Rehaeinrichtung oder in einem Pflegeheim zu beantragen. Zudem muss auch die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln sichergestellt sein. Hier kommt das Entlassmanagement zum Einsatz.
Dabei erfolgen die Unterstützung, Beantragung und Vermittlung von:
- Anschlussheilbehandlungen
- Medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
- häuslicher ambulanter Krankenpflege
- Pflegehilfsmitteln
- Sozialrechtlichen Maßnahmen
- bei Fragen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
- Patientenverfügungen
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3969035
- E-Mail-Adresse: ria.huck(at)med.uni-goettingen.de
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3962915
- E-Mail-Adresse: anke.ihlemann(at)med.uni-goettingen.de
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